Rechtsprechung
OVG Sachsen, 04.12.2007 - 4 B 285/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
EinigVtr. Art 37 Abs. 1; SächsIngKG § 18 Abs. 2, § 18 Abs. 3 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offiziershochschule; Hochschulingenieur; Pionierwesen; Gleichwertigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.03.2004 - 4 K 2148/01
- OVG Sachsen, 04.12.2007 - 4 B 285/07
- BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 15.08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97
- auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2007 - 4 B 285/07
Anhaltspunkte dafür, dass dies wegen der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen (sh. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.12.1997 - 6 C 10/97 - zit. nach juris) der Fall sein könnte, bestehen - auch im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angestellten Ermittlungen - nicht. - VGH Bayern, 06.12.2001 - 22 B 01.2358
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2007 - 4 B 285/07
Eine Ausbildung gehört zum Bauingenieurwesen, wenn sie die für Bauingenieure typischen Kenntnisse in einer gewissen Breite vermittelt und sich im Schwerpunkt auf Planung, Berechnung und Ausführung von konstruktiven Ingenieurbauten, von Hoch- und Tiefbauten, Verkehrsbauten, Bauvorhaben der Wasserwirtschaft und Baubetrieb bezieht (sh. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 6.12.2001 - 22 B 01.2358 - zit. nach juris).
- OVG Sachsen, 29.06.2011 - 4 A 734/09
Anerkennung als Prüfingenieur, Niveauausgleich, Maschineningenieur
Eine Ausbildung gehöre demnach zum Bauingenieurwesen, wenn sich fachlich angenährt die für Bauingenieure typischen Kenntnisse in einer gewissen Breite vermittle und sich im Schwerpunkt auf Planung, Berechnung und Ausführung von konstruktiven Ingenieurbauten, von Hoch- und Tiefbauten, Verkehrsbauten, Bauvorhaben der Wasserwirtschaft und Baubetrieb beziehe (SächsOVG, Urt. v. 4. Dezember 2007 - 4 B 285/07).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 4. Dezember 2007 - 4 B 285/07 -) gehört eine Ausbildung zum Bauingenieurwesen, wenn sie die für Bauingenieure typischen Kenntnisse in einer gewissen Breite vermittelt und sich im Schwerpunkt auf Planung, Berechnung und Ausführung von konstruktiven Ingenieurbauten, von Hoch- und Tiefbauten, Verkehrsbauten, Bauvorhaben der Wasserwirtschaft und Baubetrieb bezieht.
- OVG Sachsen, 04.12.2007 - B 285/07
Offiziershochschule; Hochschulingenieur; Pionierwesen; Gleichwertigkeit
Az.: 4 B 285/07.